Für jede Röntgenuntersuchung muss ein wichtiger Grund vorliegen, die sogenannte „rechtfertigende Indikation“. Menschen ohne Beschwerden dürfen nicht geröntgt werden. Beim Screening werden im Durchschnitt 993 gesunde Frauen geröntgt, um bei 7 ein Karzinom zu entdecken. Daher bedarf diese Untersuchung eines gesetzlichen Hintergrundes und wird im Rahmen des Screeningprogrammes durchgeführt.